Nach Ampel-Aus noch hohe Förderung sichern – handeln Sie jetzt
Der Fachverband SHK Bayern macht darauf aufmerksam, dass die Förderung klimafreundlicher Heizungen gemäß des BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) bis zum 31.12.2024 in unverändertem Maße möglich ist. Hierzu muss der Immobilienbesitzer zusammen mit seinem Heizungsbauer einen Antrag bei der KfW (Programmnummer 458) stellen. Nach Bewilligung des Antrags (Bearbeitungszeit bei der KfW zur Zeit meist unter 24 Stunden), bleibt der Förderanspruch, auch bei einer neuen Regierung nach der Bundestagswahl Ende Februar 2025, erhalten.
Als Service des Fachverbandes SHK Bayern finden Sie hier einen Entwurf (Word-Datei) für ein Schreiben, welches Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen und alle Ihre Kunden schicken können. Dieses Schreiben wurde von einem Mitgliedsbetrieb der Innung Augsburg zur Verfügung gestellt und fand bei dessen Kundschaft eine gute Resonanz. Nachahmung wird empfohlen.